Verurteilten Kriegsverbrechern auf der Spur
Mehrtägige Verhandlungen und zig tausend Bundesordner Gerichtsakten – das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat einiges zu tun. JCI Uri erhielt einen Einblick in den regen Gerichtsalltag.
Am Donnerstag 24. April 2025 machten sich 11 Mitglieder der Jungen Wirtschaftskammer Uri auf den Weg ins sonnige Tessin, um das Bundesstrafgericht in Bellinzona zu besichtigen. Begleitet von 3 Kollegen und Kolleginnen der LOM Tessin nahm die JCI Uri Truppe Platz im grossen Gerichtssaal und lauschte gebannt den Ausführungen von Nathalie Hiltbrunner, Gerichtsschreiberin am Bundesstrafgericht.
Als eines von vier eidgenössischen Gerichten behandelt das Bundesstrafgericht in Bellinzona mit seinen gut 100 Mitarbeitenden jährlich bis zu 80 Fälle. Die Strafkammer als erste Instanz beurteilt unter anderem Verbrechen und Vergehen gegen Bundesinteressen und Bundesbeamte, Kriegsverbrechen, Völkermord, Terrorismus und organisiertes Verbrechen, Wirtschaftskriminalität, Luftfahrtvergehen und Cybercrime. Während der Corona-Pandemie mussten sich sogar Maskenverweigerer in Bellinzona den Richtern stellen. Nebst der Strafkammer amtet im Tessin auch eine Berufungskammer und eine Beschwerdekammer, sollten nach Verhandlungen Urteile weitergezogen werden. Im Gerichtssaal beurteilen jeweils bis zu drei Richter einen Fall. Insgesamt arbeiten in Bellinzona über 20 ordentliche Richter. Im 2024 feierte das Bundesstrafgericht sein 20-jähriges Bestehen.
Der im 2013 bezogene Bau besticht auch in architektonischer Hinsicht. Die zwei von oben belichteten Gerichtssäle sind mit dreieckigen Betonpaneelen, die über 90 Tonnen wiegen, ausgestattet. Über dem grossen Gerichtssaal befindet sich die Bibliothek. Im dreigeschossigen Gebäude, indem vor dem Umbau die kantonale Berufsschule untergebracht war, befinden sich zudem Büros und Sitzungszimmer, eine Cafeteria, das Archiv sowie zwei Gefängniszellen für inhaftierte Verurteilte. «Es kann schon mal vorkommen, dass die Kantonspolizei Tessin ein grösseres Sicherheitsaufgebot stellen muss während Verhandlungen», so Hiltbrunner.
Glücklicherweise konnten sämtliche JCI Uri Mitglieder das Gerichtsgebäude auf freiem Fuss verlassen und den Abend mit den Tessiner KollegInnen bei einem feinen Apéro und Nachtessen im Grotto des Castelgrande gemütlich ausklingen lassen. Gemäss Information der Redaktion kam es auf der Heimfahrt im Zug auch zu keinen Beleidungen von SBB Bahnpersonal. Ansonsten hätte wohl bald ein JCI’ler im Gerichtssaal in Bellinzona antraben müssen